Nach jahrelanger Vorbereitung in zahlreichen Arbeitsgruppen auf Europäischer Ebene (CEN) und innerhalb des EPLF wurden Ende 2013 erstmals offizielle Regelwerke für Unterlagen von Laminatböden veröffentlicht. Der EPLF war an diesem Projekt maßgeblich beteiligt und konnte dazu beitragen, dass Unterlagen für Laminatböden nun festen Anforderungen unterliegen, die eine große Bedeutung für den gesamten Bodenaufbau haben. Die in diesem technischen Merkblatt enthaltenen Ausführungen und Angaben entsprechen dem neuesten Stand und den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung maßgeblichen Bestimmungen
Ein Laminatboden kann seine Qualitäten nur dann richtig unter Beweis stellen, wenn auch die Unterlage als Bestandteil des gesamten Bodensystems bestens funktioniert. Sie bildet die Schnittstelle zwischen dem Laminatboden und dessen Unterboden. Vom Grundsatz her sollte sie folgende Funktionen übernehmen:
Fachgerechte Verlegung sicherstellen
Nur der Ausgleich von Unebenheiten und die Herstellung einer ebenen Verlegefläche ermöglichen dem Bodenleger, Laminatboden fachgerecht schwimmend zu verlegen.
Boden dauerhaft schützen
Die geeignete Unterlage sichert die nachhaltige, volle Funktionsfähigkeit des kompletten Bodensystems bei den täglichen Beanspruchungen (z.B. durch das Begehen oder durch fallende Gegenstände). Gleichzeitig kann sie die Dielen vor aufsteigender Restbaufeuchte schützen.
Eigenschaften optimieren
Neben der Reduzierung des Tritt- und Gehschalls hat die Unterlage Einfluss auf die thermischen Eigenschaften und den Gehkomfort.
Bisher existierten keine technischen Regelwerke zur Beschreibung oder Normung von Unterlagen für Laminatböden. In einigen Ländern gibt es zwar gesetzliche Anforderungen (z.B. Ü-Zeichen), diese regeln jedoch ausschließlich Brandverhalten und Emission, keine Leistungsparameter. Ende 2013 wurden nun gleich zwei Regelwerke veröffentlicht, die gültig sind und den Stand der Technik repräsentieren:
„Technical Specification“ CEN/TS 16354
Dieses offizielle Dokument des Europäischen Komitees für Normung (CEN) beschreibt erstmals alle relevanten Kriterien einer Unterlage für Laminatböden und definiert verbindlich dazu passende Prüfmethoden. Damit wird sichergestellt, dass die Produkteigenschaften überall nach den gleichen Kriterien getestet werden. Die Technische Spezifikation CEN/TS 16354 stellt die Vorstufe zu einer zukünftigen europäischen Produktnorm dar.
Technisches Merkblatt des EPLF für „Unterlagsmaterialien“
Das technische Merkblatt des EPLF basiert auf der CEN/ TS 16354 und ergänzt damit das europäische Dokument. Im Merkblatt werden alle wesentlichen Anforderungen erläutert, die eine Unterlage erfüllen muss, und konkrete Empfehlungen gegeben. Neben den Werten für die Mindestanforderungen nennt das Merkblatt ebenso Richtwerte für erhöhte Anforderungen.
Mit der CEN/TS 16354 und dem EPLF-Merkblatt sind erstmals alle wichtigen Leistungen von Unterlagsmaterialien messbar und vergleichbar.
Das Gehgeräusch, das man im selben Raum wahrnimmt, wird als Gehschall bezeichnet. Geeignete Verlegeunterlagen können den Gehschall spürbar reduzieren. Die zur Ermittlung des sogenannten RWS-Wertes notwendige Prüfnorm befindet sich noch in der Ausarbeitung, so dass bislang kein allgemein gültiges Prüfverfahren besteht. Sobald die neue Prüfnorm vorliegt, können konkrete Empfehlungen für Mindestanforderungen gegeben werden. Aber schon heute lässt sich sagen:
Je höher der RWS-Wert (Gehschalldämmung), desto besser.
Die Übertragung von Gehgeräuschen in den darunter liegenden Raum und angrenzende Räume wird als Trittschall bezeichnet. Verlegeunterlagen mit einem hohen IS-Wert (Trittschalldämmung) können in Verbindung mit dem Boden den Trittschall deutlich reduzieren.
(Hinweis: Eine Reduzierung des Schallpegels um 10 dB entspricht einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke für das menschliche Ohr)
Generell sind Laminatböden für den Einsatz auf Warmwasser-Fußbodenheizungen/ -kühlungen geeignet. Damit die Fußbodenheizung/ -kühlung effizient arbeiten kann, sollte die Unterlage eine möglichst geringe Wärmedämmung aufweisen, d.h. die Gesamtsumme aus Unterlage und Laminatboden (Rλ,B) soll möglichst gering sein. Maximal zulässiger R-Wert des gesamten Bodens:
Laminatböden verfügen über eine relativ geringe Wärmedämmung. Auf unbeheiztem Untergrund kann eine Unterlage mit hohem Wärmedurchlasswiderstand (Rλ) die Wärmedämmeigenschaft des Bodensystems deutlich erhöhen. Dadurch wird die Oberflächentemperatur gesteigert.
Hohlstellen müssen zum mechanischen Schutz des Laminatbodens und aus akustischen Gründen vermieden werden. Die Unterlage sollte in der Lage sein, kleinere punktuelle Unebenheiten wie Estrichkörnchen auf dem Untergrund auszugleichen. Je höher der PC-Wert (punktuelle Ausgleichsfähigkeit), desto besser funktioniert dieser Ausgleich.
Bei mineralischen Untergründen ist ein Feuchteschutz zwingend vorgeschrieben, um Beschädigungen des Bodens zu vermeiden. Der Schutz gegen aufsteigende Feuchte kann mit einer zusätzlichen Dampfbremse oder einer entsprechend ausgerüsteten Unterlage erreicht werden. Je höher der SD-Wert (Wasserdampf-Diffusionswiderstand), desto geringer ist der Feuchtigkeitsdurchlass. Sofern der Unterboden eine erhöhte Restfeuchte aufweist (siehe auch EPLF-Merkblatt „Verlegen von Laminatfußbodenelementen“), müssen vor der Verlegung des Laminatfußbodens geeignete Maßnahmen zur Trocknung ergriffen werden. Bei Unterböden aus Holz (Dielenböden, Spanplatten usw.) ist darauf zu achten, daß die Gleichgewichtsfeuchte des Unterbodens zu keiner Jahreszeit gestört wird, d. h. der Feuchtetransport durch den Boden nicht behindert wird. Infolgedessen darf hier grundsätzlich keine Feuchteschutzfolie zwischen der Holzbodenkonstruktion und dem schwimmenden Laminatboden verwendet werden.
Langzeitbelastung beispielsweise unter schweren Möbeln wird durch den CC-Wert ausgedrückt. Durch ihn soll bewertet werden, wie sich die Verlegeunterlage bei einer Belastungsdauer von 10 Jahren verhält.
Um die Lebensdauer der Klickverbindungen der Laminatdielen zu maximieren, darf die Verlegeunterlage bei Belastung nicht zu stark nachgeben oder sich verformen. Starke Verformungen können das Klicksystem oder die HDF Trägerplatte irreparabel schädigen. Die Fähigkeit das Verbindungssystem zu unterstützen, wird mit dem CS-Wert angegeben. Je größer der CS-Wert ist, desto besser kann die Verlegeunterlage das Verbindungssystem schützen und Fugenbildung/-bruch entgegenwirken
Um die Gefahr von Beschädigungen der Oberfläche zu minimieren, muss das Fußbodensystem in der Lage sein, kurzzeitig einwirkende, hohe Kräfte weitgehend zu absorbieren, z.B. Stöße durch fallende Gegenstände. Je höher der RLB-Wert (Stoßbeanspruchung) der Unterlage, desto besser kann diese zum Schutz des Bodens beitragen. Die Anforderung an die Unterlage wird als Mindest-Fallhöhe in cm angegeben.
Bezüglich der Aspekte Umwelt und Sicherheit können nachfolgende Eigenschaften von Bedeutung sein. Einige dieser Eigenschaften werden durch nationale Gesetze/bauaufsichtliche Zulassungen geregelt. Beispielsweise ist z.Zt. in Deutschland eine bauaufsichtliche Zulassung für Verlegeunterlagen erforderlich (VOC und Brennverhalten) und in Frankreich sind Verlegeunterlagen gemäss definierten VOC-Klassen zu kennzeichnen. Weitere umwelt- bzw. sicherheitsrelevante Eigenschaften:
– Schadstoffemission
– Geruchsemission
– Brandklasse
– Entsorgung
– Recycling
Diese sind zur Zeit im Rahmen europäischer Normvorhaben in Bearbeitung (Bauproduktenrichtlinie).
R = Wärmedurchlasswiderstand (Thermal Resistance)
PC = Punktuelle Ausgleichsfähigkeit (Punctual Comformability)
SD = Wasserdampfdurchlässigkeit (Sd-Wert)
DL = Dynamische Beanspruchung (Dynamic Load)
CS = Druckbeanspruchung (Compressive Strength)
CC = Dauerhafte Druckbeanspruchung (Compressive Creep)
RLB = Stoßbeanspruchung (Resistance to Large Ball)
IS = Trittschallminderung (Impact Sound)
RWS = Gehschallemission (Reflected Walking Sound)