Dieses technische Merkblatt gibt allgemeine Hinweise und anwendungsorientierte Empfehlungen für Verlegeunterlagen zur losen Verlegung unter schwimmend verlegten, mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen. Es bezieht sich nicht auf Produkte mit „aufkaschierten Verlegeunterlagen“ und auch nicht auf Bereiche mit speziellen Verwendungsanforderungen und -Spezifikationen. Die im Erwerbsland oder -gebiet geltenden gesetzlichen Anforderungen sind immer einzuhalten. Die in diesem technischen Merkblatt enthaltenen Ausführungen und Angaben entsprechen dem neuesten Stand und den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung maßgeblichen Bestimmungen.
Das technische Merkblatt behandelt anwendungsorientierte Anforderungen und die technischen Leistungsindikatoren, anhand derer beurteilt werden kann, ob die Unterlage für den geplanten Verwendungszweck des Fußbodensystems geeignet ist. Im Allgemeinen muss das gesamte Fußbodensystem – anders gesagt, die Kombination aus mehrschichtig modularem Fußbodenbelag und Unterlage – entsprechend dem Anforderungsbedarf der Verwendung ausgewählt werden. Durch Einhaltung der in diesem technischen Merkblatt spezifizierten Mindestempfehlungen für die Unterlagen mindern Sie das Risiko einer Produktbeschädigung (z. B. einer Beschädigung des Verbindungssystems) des Fußbodenbelags. Diese Empfehlungen basieren auf dem gegenwärtigen Wissensstand und können die Anzahl möglicher Beschwerden innerhalb des Garantiezeitraums für das Fußbodensystem auf ein Minimum senken:
Hintergrundinformationen
Bei der schwimmenden Verlegung von mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen kann eine Unterlage zwischen Unterboden und Fußbodenbelag eingebracht werden. Diese Unterlage bietet verschiedene zusätzliche Vorteile für das Fußbodensystem. Sie verringert nicht nur den Bedarf an umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für den Unterboden, sondern schützt auch den Fußbodenbelag und ermöglicht so eine zufriedenstellend lange Lebensdauer des Produkts. Landesspezifische gesetzliche Bestimmungen sind verbindlich und müssen immer beachtet werden. Bitte beachten Sie, dass die von Ihrem Fußbodenhersteller oder -lieferanten gemachten Angaben zu den für die Verwendung seiner Unterlagsmaterialien geltenden Anforderungen bindend sind.Alle Mindestanforderungen wurden für eine angenommene normale Nutzung im Wohnbereich über einen Zeitraum von 20 Jahren entwickelt und gelten für 95 % der erhältlichen Fußbodenbeläge.
Unterlagsgruppen
Zurzeit werden schwimmend verlegte, mehrschichtig aufgebaute modulare Fußbodenbeläge vom MMFA wie folgt klassifiziert:
Klasse 1: Substrate auf HDF Basis mit Polymer Auflage (ohne reine Lacksysteme)
Klasse 2: Substrate auf Polymer- oder Polymerkomposit-Basis mit Polymerauflage und / oder Polymerlacksystem
Klasse 3: Alle anderen Bodenaufbauten, die nicht unter Klasse 1 oder 2 oder externe Normen fallen.
Diese unterschiedlichen Fußbodenbeläge benötigen bestimmte Unterlagen (abhängig z. B. von der Biegesteifigkeit, Elastizität usw. des Fußbodenbelags). Zurzeit gibt es 2 Unterlagsgruppen. Im Normfall kann die Unterlagsgruppe 1 unter Fußbodenbelägen mit HDF Träger verwendet werden und die Unterlagsgruppe 2 unter allen anderen. Fußbodenbelägen. Die benötigte Unterlagsgruppe ist vom Lieferanten des Fußbodenbelags zu spezifieren. Gibt der Lieferant keine Unterlagsgruppe an, wird Gruppe 2 empfohlen.
Leistungsmerkmale von Unterlagen
In der folgenden Darstellung werden Mindestanforderungen für jedes der nachfolgend genannten Leistungsmerkmale aufgeführt, die erfüllt werden müssen, um die Dauerhaftigkeit der technischen Leistung während der gesamten Lebensdauer des Fußbodenbelags sowohl bei niedriger als auch bei hoher Beanspruchung (z. B. in Wohnzimmern, Fluren, Küchen usw.) zu garantieren. Diese Mindestanforderungen sollen Verbrauchern bei der Wahl der Unterlage für ihren speziellen Anwendungsbereich und bei der Bestimmung der geeigneten Kombinationen aus Fußbodenbelag und Unterlage als Anhaltspunkt dienen.
Bisher existierten keine technischen Regelwerke zur Beschreibung oder Normung von Unterlagen für LVT-Böden. In einigen Ländern gibt es zwar gesetzliche Anforderungen (z.B. Ü-Zeichen), diese regeln jedoch ausschließlich Brandverhalten und Emission, keine Leistungsparameter. Ende 2013 wurden nun gleich zwei Regelwerke veröffentlicht, die gültig sind und den Stand der Technik repräsentieren:
„Technical Specification“ CEN/TS 16354
Dieses offizielle Dokument des Europäischen Komitees für Normung (CEN) beschreibt erstmals alle relevanten Kriterien einer Unterlage für LVT-Böden und definiert verbindlich dazu passende Prüfmethoden. Damit wird sichergestellt, dass die Produkteigenschaften überall nach den gleichen Kriterien getestet werden. Die Technische Spezifikation CEN/TS 16354 stellt die Vorstufe zu einer zukünftigen europäischen Produktnorm dar.
Mit der CEN/TS 16354 und dem EPLF-Merkblatt sind erstmals alle wichtigen Leistungen von Unterlagsmaterialien messbar und vergleichbar.
Die Übertragung von Gehgeräuschen in den darunter liegenden Raum und angrenzende Räume wird als Trittschall bezeichnet. Verlegeunterlagen mit einem hohen IS-Wert (Trittschalldämmung) können in Verbindung mit dem Boden den Trittschall deutlich reduzieren.
(Hinweis: Eine Reduzierung des Schallpegels um 10 dB entspricht einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke für das menschliche Ohr)
Generell sind LVT-Böden für den Einsatz auf Warmwasser-Fußbodenheizungen/ -kühlungen geeignet. Damit die Fußbodenheizung/ -kühlung effizient arbeiten kann, sollte die Unterlage eine möglichst geringe Wärmedämmung aufweisen, d.h. die Gesamtsumme aus Unterlage und Boden (Rλ,B) soll möglichst gering sein. Maximal zulässiger R-Wert des gesamten Bodens:
LVT-Böden verfügen über eine relativ geringe Wärmedämmung. Auf unbeheiztem Untergrund kann eine Unterlage mit hohem Wärmedurchlasswiderstand (Rλ) die Wärmedämmeigenschaft des Bodensystems deutlich erhöhen. Dadurch wird die Oberflächentemperatur gesteigert.
Hohlstellen müssen zum mechanischen Schutz des LVT-Bodens und aus akustischen Gründen vermieden werden. Die Unterlage sollte in der Lage sein, kleinere punktuelle Unebenheiten wie Estrichkörnchen auf dem Untergrund auszugleichen. Je höher der PC-Wert (punktuelle Ausgleichsfähigkeit), desto besser funktioniert dieser Ausgleich.
Bei mineralischen Untergründen ist ein Feuchteschutz zwingend vorgeschrieben, um Beschädigungen des Bodens zu vermeiden. Der Schutz gegen aufsteigende Feuchte kann mit einer zusätzlichen Dampfbremse oder einer entsprechend ausgerüsteten Unterlage erreicht werden. Je höher der SD-Wert (Wasserdampf-Diffusionswiderstand), desto geringer ist der Feuchtigkeitsdurchlass. Sofern der Unterboden eine erhöhte Restfeuchte aufweist müssen vor der Verlegung des Bodens geeignete Maßnahmen zur Trocknung ergriffen werden. Bei Unterböden aus Holz (Dielenböden, Spanplatten usw.) ist darauf zu achten, daß die Gleichgewichtsfeuchte des Unterbodens zu keiner Jahreszeit gestört wird, d. h. der Feuchtetransport durch den Boden nicht behindert wird. Infolgedessen darf hier grundsätzlich keine Feuchteschutzfolie zwischen der Holzbodenkonstruktion und dem schwimmenden LVT-Boden verwendet werden.
Langzeitbelastung beispielsweise unter schweren Möbeln wird durch den CC-Wert ausgedrückt. Durch ihn soll bewertet werden, wie sich die Verlegeunterlage bei einer Belastungsdauer von 10 Jahren verhält.
Um die Lebensdauer der Klickverbindungen der LVT Böden zu maximieren, darf die Verlegeunterlage bei Belastung nicht zu stark nachgeben oder sich verformen. Starke Verformungen können das Klicksystem oder die HDF Trägerplatte irreparabel schädigen. Die Fähigkeit das Verbindungssystem zu unterstützen, wird mit dem CS-Wert angegeben. Je größer der CS-Wert ist, desto besser kann die Verlegeunterlage das Verbindungssystem schützen und Fugenbildung/-bruch entgegenwirken
Bezüglich der Aspekte Umwelt und Sicherheit können nachfolgende Eigenschaften von Bedeutung sein. Einige dieser Eigenschaften werden durch nationale Gesetze/bauaufsichtliche Zulassungen geregelt. Beispielsweise ist z.Zt. in Deutschland eine bauaufsichtliche Zulassung für Verlegeunterlagen erforderlich (VOC und Brennverhalten) und in Frankreich sind Verlegeunterlagen gemäss definierten VOC-Klassen zu kennzeichnen. Weitere umwelt- bzw. sicherheitsrelevante Eigenschaften:
– Schadstoffemission
– Geruchsemission
– Brandklasse
– Entsorgung
– Recycling
Diese sind zur Zeit im Rahmen europäischer Normvorhaben in Bearbeitung (Bauproduktenrichtlinie).
R = Wärmedurchlasswiderstand (Thermal Resistance)
PC = Punktuelle Ausgleichsfähigkeit (Punctual Comformability)
SD = Wasserdampfdurchlässigkeit (Sd-Wert)
DL = Dynamische Beanspruchung (Dynamic Load)
CS = Druckbeanspruchung (Compressive Strength)
CC = Dauerhafte Druckbeanspruchung (Compressive Creep)
IS = Trittschallminderung (Impact Sound)